Die Themen: Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG vom 22.12.2023 frei verfügbar | NIS2-Kompass von HiSolutions | 4. Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes | Bundesregierung entwickelt neue Hafenstrategie | Sicherheitsvorfall bei Südwestfalen-IT kostet Hochsauerlandkreis bisher rund 1,5 Mio. Euro | Bargeld oder Karte? | „Foresight Cybersecurity Threats For 2030 - Update 2024“ | Putins Bären, CyberCyber, Geheimdienste und wie sie KRITIS zerstören wollen
Liebe Leserin, lieber Leser,
in dieser Ausgabe unseres KRITIS-Newsletters gehen wir auf einige Neuigkeiten in der Gesetzgebung im Zusammenhang mit Kritischen Infrastrukturen ein und freuen uns, den neuen HiSolutions-NIS2-Kompass vorzustellen, mit dem Sie schnell und kostenfrei einen ersten Überblick erhalten können, ob und wie Sie von NIS2 betroffen sind. Wenn dem so ist, werden Sie schnell feststellen, dass auch weiterhin eine defensive Sicherheitsstrategie mit einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) und einem Business Continuity Management (BCM) die Lösung bleibt, so wie es vom Gesetzgeber und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bei den KRITIS-Prüfungen nach § 8a BSI-Gesetz als Stand der Technik gefordert wird. Und weiterhin gilt, dass Sicherheit ein Prozess und kein Zustand ist.
Die europäische NIS2-Richtlinie soll die Informations- und Netzwerksicherheit in allen Mitgliedsstaaten einheitlich regulieren. Die Details der Umsetzung in deutsches Recht werden aktuell im NIS2UmsuCG ausgearbeitet,– und mit dem stark erweiterten Geltungsbereich werden ca. 29.000 Unternehmen und Organisationen davon betroffen sein.
Ob Sie ebenfalls betroffen sind, können Sie schnell und kostenfrei mit unserem NIS2-Kompass prüfen. Gerne hilft Ihnen unser Team von Expertinnen und Experten aber auch im Detail bei der Betroffenheitsanalyse und der praktischen Umsetzung von NIS2.
https://www.hisolutions.com/security-consulting/cybersecurity/nis2
Die AG KRITIS hat den Referentenentwurf des NIS2UmsuCG öffentlich gemacht, sodass nun öffentliche Diskussionen und Debatten entstehen können. Es wurde wieder viel geändert und reichlich Anpassungen vorgenommen. Schauen Sie in die Details des Entwurfs: https://ag.kritis.info/2024/03/07/referentenentwurf-des-bmi-nis-2-umsetzungs-und-cybersicherheitsstaerkungsgesetz-nis2umsucg/
Trotzdem wird das NIS2UmsuCG „late to the party“ kommen, denn eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode rückt aktuell in weite Ferne. Die Spatzen pfeifen es schon von den Dächern, dass es sich um 1,5 Jahre verzögern könnte. Die Anforderungen zur Absicherung aus der EU-Richtlinie NIS2, die darin dann umgesetzt werden, sind aber schon heute wichtig und richtig umzusetzen. Aufschub im Gesetz bedeutet daher keineswegs entspanntes Zurücklehnen. Kluge Köpfe kümmern sich bereits jetzt um die Maßnahmen und setzen diese um – im Rahmen eines ISMS und BCM – Profis halt!
Er ist da – oder auch nicht: Der Entwurf zu physischer Resilienz von Kritischen Infrastrukturen liegt leider (noch?) nicht öffentlich vor. Wir sind gespannt, was sich geändert hat. Gemäß der EU-Vorgabe wird das KRITIS-DachG in Deutschland im Oktober 2024 verbindlich.
Das Bundeskabinett hatte am 20.03.2024 eine Nationale Hafenstrategie in die Wege geleitet, um das nationale Hafenkonzept zu ersetzen, welches noch bis 2025 gültig ist. Wie die nationale Hafenstrategie allerdings im Einklang mit der EU NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz stehen wird, ist derzeit noch ein wenig unklar. Denn ohne diese zu erwähnen, wird darauf eingegangen, dass „Häfen – ebenso wie die Hinterland-Infrastruktur – vor physischen und Cyberangriffen geschützt“ werden müssen.
https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Wasser/Hafenstrategie/hafenstrategie.html
Interessanterweise rechnet allein die Bußgeldstelle des Hochsauerlandkreises mit einem Verlust von 800.000 Euro. Insgesamt sind von dem Sicherheitsvorfall beim Zweckverband SIT 126 Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betroffen. Insofern täte es den Kommunen und Landkreisen gut, doch in den KRITIS-Sektor „Staat und Verwaltung“ aufgenommen zu werden und die Cybersicherheit in der Supplychain einzufordern.
Zum Vergleich: Der Cyberangriff im Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom Sommer 2021 hat bisher schon 2,5 Millionen Euro gekostet.
Dazu gibt es auch einen mehrteiligen Podcast mit dem provokanten Namen „You are fucked" vom MDR, den ich Ihnen ans Herz legen kann: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/faq-podcast-you-are-fucked-cyberangriff-anhalt-bitterfeld-100.html
Aufgrund einer Großstörung Anfang April war die Kartenzahlung in Deutschland zeitweise nicht mehr möglich. Betroffen waren „EC- und Maestro-Karten“, genauer: Girocard – denn EC gibt es schon lange nicht mehr in Deutschland. (https://www.girocard.eu/girocard-karten-was-ist-was/)
Wir können aber beruhigen, es war kein Krypto aufgrund eines erfolgreichen Ransomware-Angriffs: Hintergrund waren Störungen beim Einsatz eines internen Verschlüsselungsverfahren. Gegen Störungen dieser Art helfen in der Regel redundante und ausfallsichere Hardware Security Module (HSM). https://de.wikipedia.org/wiki/Hardware-Sicherheitsmodul
HSM sollten zudem noch in passenden ISMS- und BCM-Prozessen integriert und im Notfallmanagement geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen sein, damit solche Vorfälle nur Theorie bleiben.
https://www.ksta.de/wirtschaft/grosse-stoerung-bei-kartenzahlung-in-deutschland-visa-sparkasse-maestro-ec-commerzbank-769532
Die aktuelle Top Ten der Cyber-Risiken liest sich insgesamt sehr spannend:
Wer jetzt immer noch meint, auf die Gesetzgebung und Regulierungen wie NIS2 oder KRITIS-DachG zu warten, ist auf dem Holzweg.
In der ARD gibt es einen tollen Beitrag über die „Geheimdienst-Pest” und darüber, dass Raketen wirksamer als Cyberangriffe sind, um KRITIS zu (zer-)stören.
Soviel für dieses Mal – bleiben Sie auch 2024 wie immer safe and secure!
Herzliche Grüße
Ihr Manuel „HonkHase" Atug
Unser nächster KRITIS-Newsletter erscheint Ende Juli 2024.